Präsident*in (w/m/d) des Landeskirchenamtes

Soziale Dienste & Gemeinwohl
Wirtschaft & Fundraising
Dienstort Hannover
Dienstverhältnis Vollzeit
Online seit 14.11.2023

Landeskirchenamt Hannover

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Präsident*in (w/m/d)
des Landeskirchenamtes
zu besetzen.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine vielfältige Gemeinschaft mit 2,3 Millionen Mitgliedern in 47 Kirchenkreisen und mehr als 1.200 Kirchengemeinden. In ihr arbeiten über 165.000 Menschen in Ehrenamt und Beruf. Die Landeskirche umfasst den größten Teil Niedersachsens von der Nordseeküste bis in die Kasseler Berge und vom Wendland bis an die niederländische Grenze und arbeitet in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit den vier anderen niedersächsischen Kirchen zusammen.

Das Landeskirchenamt ist die oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche und zugleich eines der landeskirchlichen Leitungsorgane. Als Leitungsorgan arbeitet das Landeskirchenamt in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung mit der Landessynode und den anderen Leitungsorganen zusammen. Es bereitet u.a. Konzepte für die kirchliche Arbeit und kirchliche Gesetze vor und stellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss der Landeskirche auf. Es trägt Verantwortung für theologische Grundsatzfragen und nimmt am Öffentlichkeitsauftrag der Landeskirche teil.

Herausforderungen und Aufgaben
Die evangelische Kirche befindet sich aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen in weitreichenden Transformationsprozessen, die vom Landeskirchenamt mit innovativen Ansätzen und verlässlichen Dienstleistungen unterstützt werden. Als Präsident*in sind Sie Dienstvorgesetzte*r der 350 Mitarbeitenden im Landeskirchenamt und den zum Landeskirchenamt gehörenden Dienststellen. Sie sind für die Gestaltung und Fortentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im Landeskirchenamt und für die Personalentwicklung der Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes verantwortlich. Zu den Aufgaben der von Ihnen geleiteten Abteilung gehört außerdem die Gestaltung und Fortentwicklung von Standards für die Arbeit der landeskirchlichen Verwaltungsstellen sowie der 23 regionalen Kirchenämter, die die Kirchengemeinden und Kirchenkreise bei der Wahrnehmung ihrer Leitungs- und Verwaltungsaufgaben unterstützen. Sie vertreten die Landeskirche in Gremien der Konföderation und der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Ihre Aufgaben im Rahmen des Landeskirchenamtes als landeskirchliches Leitungsorgan nehmen Sie in einem Kollegium gemeinsam mit dem Landesbischof und den anderen sieben Abteilungsleitungen des Landeskirchenamtes wahr.

Ihr Amt
Der*die Präsident*in wird vom Personalausschuss der Landeskirche für eine Amtszeit von zunächst zehn Jahren gewählt und in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit entscheidet der Personalausschuss, ob die Amtszeit verlängert und das Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird.

Die Tätigkeit im Kirchenbeamtenverhältnis setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland voraus.

Es ist beabsichtigt, das Amt eines*einer Präsident*in nach der Besoldungsgruppe B 6 zu bewerten. Die Landeskirche wendet das Besoldungsrecht des Landes Niedersachsen entsprechend an.

Darüber hinaus bietet das Landeskirchenamt u.a. eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre mit engagierten Mitarbeitenden und familienfreundliche Arbeitsplätze mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Möglichkeit zur Telearbeit in einem regelmäßig nach dem Audit »berufundfamilie« zertifizierten Arbeitsumfeld.

Wir erwarten:

Sie besitzen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Sie verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der Leitung einer größeren Verwaltungseinheit, mit der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, mit der Führung eines Teams von Führungskräften und mit der erfolgreichen Steuerung von Transformationsprozessen.
Sie erkennen und fördern die Potenziale von Mitarbeitenden und haben Erfahrung in empathischer und zielorientierter Personalführung.
Sie ermöglichen und fördern innovatives, selbstverantwortliches Handeln und zeigen Mut, neue Lösungsansätze zu erproben.
Sie sind bereit, die Interessen und Bedürfnisse von Personen oder Gruppen wahrzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen.
Sie berücksichtigen in Ihrem Handeln die Perspektiven und Erwartungen von ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Sie handeln rollenklar und besitzen persönliche und sachliche Überzeugungskraft in Personal- und Sachfragen.
Sie sind der evangelischen Kirche verbunden, kennen kirchliche Strukturen und sind sensibel für die innerkirchliche Organisationskultur.
Sie schätzen die Zusammenarbeit mit anderen Professionen, insbesondere der Theologie, der Finanz- und Immobilienwirtschaft und der IT.
Sie haben Interesse an Fragen der Kirchenentwicklung und reflektieren deren Rückwirkungen auf kirchliche Strukturen.

Als Landeskirchenamt setzen wir uns für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und streben an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz im Sinne des landeskirchlichen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen des unterrepräsentierten Geschlechts. Für diesen Bereich liegt im Sinne des Gleichberechtigungsgesetzes eine Unterrepräsentanz von Frauen vor.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sehen wir mit Interesse entgegen.

Informationen über die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und das Landeskirchenamt finden Sie unter www.landeskirche-hannovers.de.

Für Fragen steht Ihnen Herr Landesbischof Ralf Meister, Telefon 0511 – 563582-14 gern zur Verfügung.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail bis zum 31. Dezember 2023 an den Vorsitzenden des Personalausschusses:

Herrn Landesbischof Ralf Meister
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Haarstraße 6
30169 Hannover
landesbischof@evlka.de

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